Unterhalt Gemeinde-Anlagen

Der Verband kann nach Massgabe von Leistungsverträgen, die er mit einzelnen Verbandsgemeinden abschliesst, weitere Aufgaben übernehmen, die mit der Abwasserableitung und -reinigung direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen, insbesondere das Bewil­ligungswesen, Baukontrollen und Abnahmen sowie den Unterhalt und Betrieb kommunaler Kanalisationsnetzen.

Einzelne Anschlüsse aus anderen Gemeinden sind durch vertragli­che Regelung zwischen dem Verband und der Gemeinde der ab­wassererzeugenden Liegenschaften möglich.

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